Kostenerstattung durch Krankenkassen
Duch mein Studium der Oecotrophologie, sowie durch die VDOE- Zertifizierung, erfülle ich die notwendigen Voraussetzungen für eine mögliche Kostenerstattung nach § 20 und § 43 SGB V durch die Krankenkassen.
In einem telefonischen Vorgespräch informiere ich Sie über eine mögliche Kostenerstattung Ihrer Krankenkasse und Sie erhalten alle notwendigen Formulare für Ihren Arzt und Ihre Krankenkasse.
Die Höhe der Zuzahlung und die Anzahl der genehmigten Beratungstermine unterscheiden sich bei den einzelnen Krankenkassen. Bitte erkundigen Sie sich persönlich bei Ihrer Krankenkasse.
Folgende Möglichkeiten gibt es:
Ernährungsberatung im Bereich der Vorsorge (Prävention § 20 Abs. 1 SGB V)
Diese Beratung kann ohne ärztliche Zuweisung in Anspruch genommen werden. Sie dient zur Vorbeugung ernährungsabhängiger Erkrankungen sowie als Hilfestellung in speziellen Lebenssituationen, z.B.: Ernährungsberatung zum Schutz vor Erkrankungen, Abbau von Übergewicht bei BMI 25 bis 30, gesunde Ernährung für Schwangere/Stillende und Kinder, etc.
Krankenkassen bezuschussen zur Zeit bis zu 75,- €
1) Individuelle Ernährungsberatung mit max. 3 Terminen oder
2) Gewichtsreduktion s-Gruppenkurse, z.B. Anders essen - ohne Diät, Gut gelaunt zum Wohlfühlgewicht.
10 Termine a 1,5 Std, max 12 Teilnehmer
Ernährungstherapeutische Beratung für bereits erkrankte Menschen
(Rehabilitation § 43 Abs. 2 SGB V)
Für diese Beratung ist eine ärztlichen Verordnung erforderlich
Sie betrifft folgende ernährungsassoziierten Erkrankungen.:
Übergewicht ab BMI 30 (Adipositas),Lebensmittel- Allergien und -Unverträglichkeiten, Gicht und Rheuma, Herz-Kreislauf- und Krebserkrankungen, Magen-Darmerkrankungen, Metabolisches Syndrom (Blutzucker, Blutfette, Blutdruck), Neurodermitis, Osteoporose, Reizdarm und weitere.
Krankenkassen bezuschussen bis zu 80 %, max. 127,-€
1) Individuelle Ernährungsberatung mit max. 5 Terminen
2) Gruppenkurse mit 5 Terminen (max. 5 Teilnehmer)